Seit dem 1. November 2014 ist die Verwendung von Reifendruckkontrollsystemen (RDKS/TPMS) verbindlich.
Was gilt es für Neuwagenkäufer zu beachten?
Alle ab dem 01.11.2014 verkauften Pkw und Wohnmobile (Klasse M1) verfügen herstellerseitig über ein Reifendruckkontrollsystem (RDKS) nach ECE-R 64 . Es werden zwei verschiedene Systeme unterschieden: das direkt messende System (mit Reifendrucksensor im Rad) und das indirekt messende System (über fahrzeugeigene ABS-Sensoren).
Welche Bedeutung hat das Reifendruckkontrollsystem für die Hauptuntersuchung („TÜV“)?
Bei der Hauptuntersuchung gilt ein nicht funktionstüchtiges Reifendruckkontrollsystem nach §29 StVZO als geringer Mangel und ist unverzüglich zu beheben. Das bedeutet, dass bei Fahrzeugen mit direkt messendem System keine Räder ohne RDKS-Sensor verbaut werden dürfen, da sonst die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.
Worauf müssen sich Fahrzeughalter beim Radwechsel einstellen und was ist zu beachten?
Die komplexe Technologie der Reifendruckkontrollsysteme erschwert es, den Radwechsel selbst durchzuführen. Daher bekommt der Reifenservice beim Fachhändler und RDKS-Experten eine höhere Bedeutung. Der erforderliche Mehraufwand für Montage, Wartung und Programmierung der Sensoren sowie das Anlernen des Systems nach der Montage verursacht zusätzliche Kosten. Für die rechtzeitige Versorgung mit passenden Winterrädern mit RDKS-Sensoren, empfehlen wir allen Neuwagenkäufern, sich jetzt schon mit dem Thema zu beschäftigen.